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Ihr Auslandskrankenschein
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Urlaub
Sehr geehrtes Mitglied,

auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bleibt natürlich Ihr Krankenversicherungsschutz bei der BKK bestehen. Zahlreiche Sozialversicherungsabkommen stellen sicher, dass Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen unsere Leistungen auch in den meisten europäischen Ländern in Anspruch nehmen können.

Das einzige, was Sie hierzu benötigen, ist der entsprechende Auslandskrankenschein für das jeweilige Land. Bitte beachten Sie aber: Die Höhe und der Umfang der Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des Gastlandes und sind von Land zu Land unterschiedlich. Das bedeutet, dass eine Eigenbeteiligung vielfach üblich ist. Obwohl unser Versicherungsschutz im Ausland umfassend ist, kann es manchmal passieren, dass Ärzte sich weigern, Sie auf Krankenschein zu behandeln. Statt dessen wird ein Privathonorar gefordert. In einem solchen Fall nehmen Sie bitte nach Ihrer Rückkehr Kontakt mit uns auf.

Unser Tipp:
Wir empfehlen ihnen, für alle Länder zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, denn ein notwendiger Rücktransport darf von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Eine private Auslandskrankenversicherung kostet nicht viel Geld, spart Ihnen aber hohe Kosten bei einem eventuellen Rücktransport.








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