Hierzu haben die Betriebskrankenkassen mit dem Hausärzteverband Hessen e.V. und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zum 01.10.2007 eine Vereinbarung geschlossen. Ziele und Inhalte dieser Vereinbarung sind:
- eine qualitativ hochwertige Versorgung,
- feste Qualitätsanforderungen an die Ärzte,
- besondere Koordination der Leistungen,
- die rationale und abgestimmte Einnahme von Arzneimittelprodukten.
Da die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte zugleich Anbieter der in Hessen etablierten Disease Management Programme (DMP) sind, fließen deren besondere Erfahrungen in der strukturierten Patientenbetreuung mit ein. Zudem haben sich die Mediziner zur regelmäßigen Fort- und Weiterbildung verpflichtet.
Versicherte können ab dem 18. Geburtstag die Teilnahme an der HZV erklären. Die Einschreibung erfolgt beim jeweiligen Hausarzt. Das Recht auf freie Arztwahl wird hierdurch nicht eingeschränkt. Sie wählen Ihren Hausarzt als zentralen Koordinator im Gesundheitssystem. Alle ambulanten fachärztlichen Leistungen nehmen Sie fortan nur auf Überweisung des Hausarztes in Anspruch. Dies gilt selbstverständlich nicht bei medizinischen Notfällen sowie dem Besuch bei Augen- und Frauenärzte.
Der Wechsel des Vertragsarztes ist frühestens nach einem Jahr möglich. Ausnahme: es besteht ein wichtiger Grund (z.B. Umzug). Ein Widerruf der Teilnahme an der HZV kann jeweils vier Wochen zum Quartalsende erfolgen und ist von Ihnen schriftlich der Betriebskrankenkasse mitzuteilen. Diese informiert dann den behandelnden Arzt.
Die BKK ENKA erstattet nach Ablauf der Bindungsfrist von einem Jahr die entstandenen Praxisgebühren der Hausarztpraxis bis zur Höhe von 40 €. Bitte reichen Sie uns hierzu die Originalbelege zur Erstattung ein.
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