Mit einer bundesweit bislang einmaligen und exklusiven Leistung schließen der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und die Betriebskrankenkassen (BKK) in Hessen eine Lücke bei der qualifizierten und systematischen medizinischen Beobachtung von Klein- und Schulkindern. Die bisher bereits etablierten Kinder- und Jugenduntersuchungen U 1- bis U 9 werden ab 1.1.2007 mit zwei weiteren Terminen ergänzt. So wird es künftig einen "Kindergarten-Check" (U 7a) für Kinder im Alter von 3 Jahren geben. Und für die Altergruppe der 7-8-jährigen wurde die U 10 geschaffenen. Dabei machen sich die Betriebskrankenkassen gemeinsam mit den Kinder- und Jugendärzten der Bundes- und Landesebene Hessen stark für eine bundesweite Etablierung.
Weitere Besonderheit ist: Beide Untersuchungen intensivieren die kinder- und hausärztliche Versorgung. Und das bedeutet: Nach erfolgter Teilnahmeerklärung gegenüber einem Kinder- und Jugendarzt oder auch einem speziell qualifizierten Hausarzt übernimmt dieser Arzt des Vertrauens eine besondere Verantwortung. Sozusagen als "Lotse" koordiniert der Mediziner alle eventuell folgenden und notwendigen Behandlungen, Beratungen oder Therapien. Somit wird eine effektivere Zusammenarbeit unterschiedlicher Leistungserbringer sichergestellt. Vermieden werden dadurch
- Doppeluntersuchungen
- Doppelverordnungen sowie evtl.
- Krankenhausaufenthalte.
Außerdem stehen Ihnen weitere Informationsblätter zur Verfügung:
Eine Liste der teilnehmenden Kinder- und Jugendärzte finden Sie hier:




