Die Neuwahl unserer Krankenkasse hat immer vor dem gewünschten Beitrittstermin durch Abgabe einer vollständigen Beitrittserklärung zu erfolgen. Rückwirkende Beitrittserklärungen können grundsätzlich nicht akzeptiert werden.Voraussetzung ist zusätzlich, dass eine Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse bei uns vorgelegt wird.
Die Beitrittserklärung sollte erst dann abgegeben werden, wenn auch gleichzeitig die ausdrückliche "Kündigungsbestätigung" der Vorkasse mit übersandt werden kann. Mehrfache Zusendungen z.B. gleichzeitig über internet und per Fax und postalisch sind nicht notwendig. Sollten Rückfragen unsererseits notwendig sein, werden wir Sie in jedem Fall anschreiben. Sonst können Sie in aller Regel davon ausgehen, dass Ihre eingereichten Unterlagen ausreichend sind, um die Mitgliedschaft einzurichten.
Sie erhalten in jedem Fall unsere schriftliche Bestätigung. Gleichzeitig senden wir Ihrem Arbeitgeber unsere Mitgliedsbescheinigung gesondert zu, damit er die erforderlichen Ummeldungen vornehmen kann. Die Krankenversichertenkarten erhalten Sie kurz vor Mitgliedschaftsbeginn mit gesonderter Post.


